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Information zu Cannabis als Arzneimittel

Medizinische Anwendung:

Gute Evidenzen für die Therapie mit Cannabinoiden gibt es für die Behandlung von chronischen neuropathischen oder durch Krebs verursachte Schmerzen sowie Spastiken bei Multipler Sklerose. Auch für die Behandlung von Übelkeit und Erbrechen infolge von Chemotherapie liegen Daten vor. Weitere mögliche Anwendungsgebiete sind Appetitlosigkeit,  chronische Schmerzen und verschiedene entzündliche Erkrankungen.

Wirkweise von Cannabis:

Hauptsächlich für die Wirkung von Cannabis verantwortlich sind die enthaltenen Cannabinoide THC und CBD, welche an körpereigenen Cannabinoidrezeptoren angreifen. Der Wirkmechanismus ist bestimmt von der Bindung an die Rezeptoren CB1 (kommt v.a. im ZNS vor) und CB2 (kommt im Immun-, Verdauungs- und Fortpflanzungssystem vor). Bei der Anwendung von Cannabinoiden wird die Freisetzung verschiedener Neurotransmitter (z.B. Dopamin, Serotonin, Acetylcholin, GABA, Noradrenalin, Histamin…) und das Immunsystem, durch Hemmung von entzündungsfördernden Botenstoffen wie TNF-alpha und Interferon gamma, moduliert.

Wie unterscheiden sich die Cannabisblüten und welche cannabishaltigen Zubereitungen gibt es?
Hauptsächlich werden die verschiedenen Sorten von Cannabisblüten anhand ihrer THC und CBD Gehalte unterschieden. Wobei THC vorwiegend psychoaktive, neuroprotektive, schmerzlindernde und entzündungshemmende Wirkungen hat. Der nicht psychoaktive Wirkstoff CBD ist u.a. entzündungshemmend, anxiolytisch, antipsychotisch und krampflösend. Zusätzlich dazu enthält jede Cannabissorte Terpene, die die Wirkungsweise beeinflussen und sortenindividuell sind. Eine weitere Abgrenzung der Sorten stellt die Genetik der Cannabispflanzen dar. Wobei sich die Anwendung von Indica Sorten entspannend und sedierend auswirkt und bei Sativa Sorten eine aktivierende und euphorisierende Wirkung beschrieben wird. Die momentan in Deutschland erhältlichen Sorten werden aus Kanada oder Holland importiert. Zusätzlich zu den Blüten sind auch Rezepturen aus dem synthetisch hergestellten Wirkstoff Dronabinol (entspricht THC) in Form von Tropfen oder Kapseln und  Vollextrakte verschiedener Blüten verordnungsfähig.

Wann kann Cannabis verordnet werden?

Da Cannabis seit März 2017 in Anlage III des Betäubungsmittelgesetzes aufgenommen wurde, kann es auf BtM Rezept verordnet werden. Laut SGB V§6 Abs.6 haben „Versicherte mit einer schwerwiegenden Erkrankung  Anspruch auf Versorgung mit Cannabis in Form von getrockneten Blüten oder Extrakten in standardisierter Qualität und auf Versorgung mit Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon, wenn eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung nicht zur Verfügung steht oder im Einzelfall nach der begründeten Einschätzung der behandelnden Vertragsärztin oder des behandelnden Vertragsarztes unter Abwägung der zu erwartenden Nebenwirkungen und unter Berücksichtigung des Krankheitszustandes der oder des Versicherten nicht zur Anwendung kommen kann oder eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome besteht.“
Cannabis als Kassenleistung bedarf vor der ersten Verordnung einer, nur in begründeten Ausnahmefällen abzulehnender Genehmigung der Krankenkasse, die vor Beginn der Leistung zu erteilen ist. Ob eine Therapie mit Cannabis erfolgen soll, muss der behandelnde Arzt entscheiden. Falls die Genehmigung von der Krankenkasse abgelehnt wird, kann Cannabis auch für Selbstzahler auf BtM-Rezept verordnet werden.

Neben- und Wechselwirkungen von Cannabis:

In therapeutischen Dosen können zum Beispiel folgende Nebenwirkungen auftreten: trockene Mundschleimhäute, Augenrötungen, Übelkeit und leichte Schwindelgefühle, Unruhe, Angst, hoher Puls, Müdigkeit und verringertes Reaktionsvermögen. Auf die gleichzeitige Anwendung von Alkohol mit Cannabis sollte verzichtet werden.
Zu Wechselwirkungen von Cannabis mit anderen Arzneimitteln fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker. Kontraindikationen für Cannabis bestehen in der Schwangerschaft und Stillzeit sowie bei schweren psychotischen Erkrankungen und bei Kindern und Jugendlichen. Außerdem sollte bei Hepatitis C, schweren Herz-/Kreislauferkrankungen und Suchterkrankungen eine strenge Nutzen-/Risikoabwägung erfolgen.

Anwendung von Cannabis als Rezepturarzneimittel:

Es besteht die Möglichkeit zur Anwendung von Cannabis als Extrakt zum Einnehmen (z.B. Firma Tilray), als Tee oder inhalativ mithilfe eines Verdampfers. Allen Anwendungsarten liegt zugrunde, dass die wirksamen Moleküle in den Cannabisblüten durch Erhitzen durch Decarboxylierung aktiviert werden müssen, damit sie im Körper wirken können.
Vorteil der inhalativen Anwendung von Cannabis ist neben der guten Dosierbarkeit die schnell eintretende Wirkung bereits nach 5 Minuten. Allerdings treten dabei Initial hohe THC Spiegel im Blut auf und die Wirkdauer ist auf 3-4h beschränkt. Bei der oralen Einnahme von Cannabis als Extrakt zeigt sich eine erste Wirkung nach 30-90 Minuten und die Wirkdauer beträgt 4-8Stunden.

Dosierung von Cannabis:

Die Dosisfindung für die zu behandelnden Beschwerden erfolgt individuell, unter dem Grundsatz „start low, go slow“. Man beginnt also mit einer niedrigen Dosierung und erhöht dann langsam bis zur wirksamen Dosis, um den Körper langsam an das Arzneimittel zu gewöhnen.